König Johann von Böhmen bestätigt den Bürgern von Breslau, dass sie bei Käufen im Breslauer Bezirk dem Breslauer Landschreiber für seine Dienstleistung nur 1 % des Kaufpreises als Gebühr zu entrichten hätten. in Crastino beati Andree apostoli Anno domini millesimo Trecentesimo Quadragesimoprimo;. znoyme. Großes Reitersiegel (stark beschädigt) mit Rücksiegel an roter Seidenschnur