Heiderich von Dernbach und Margaretha von Weitershausen bekunden, daß durch + Johann Frei von Dehrn ein Vertrag gemacht worden ist zwischen Johann Graf zu Nassau und Diez wegen ihrer eigenen Leute in der Grafschaft Nassau, laut Urkunde vom 4. Februar 1482 (montag noch purificationis Marie), wonach diese künftig Nassau leibeigen sein sollen. Die Aussteller haben für diesen Verzicht 50 Gulden und 16 Ellen Seidentuch von Sammt (Samath) erhalten und sollen ihre Höfe und Eigengüter, Burgsitze und Lehen in der Grafschaft Nassau behalten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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