Suchergebnisse
  • 345 von 435

Erzbischof Hermann V. von Köln befiehlt den Amtmann Dhaem Sprehs zu Lechenich, den Dieterich von Monreal und dessen Brüder gemäß den in dessen Prozess wider des Adalbertstifts zu Aachen in allen Instanzen zuerst von den Schöffen zu Bliesheim, dem hohen Gericht Bonn, dem erzbischöflichen Kammergericht und dem Reichskammergericht ergangenen Urteilen, wonach das Stift im Genuss der durch Zeugenaussagen hinlänglich erwiesenen Rente von 3 Sümmer Weizen und 3 Sümmer Roggen zu verbleiben hat, binnen zehn Tagen zur Befolgung der gefällten Entscheidung, bei Vermeidung einer Pön von 200 Goldgulden, halb in die erzbischöfliche Kammer, halb dem Adalbertsstift zahlbar, zu veranlassen. "Geben am fünffzehenden July im fünffzehnhondert sechs und viertzigsten jaeren"

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...