Johann von Steinebach reversiert dem Erzbischof Jacob von Trier die Belehnung mit einem Burglehen zu Montabaur, nämlich 12 Gulden aus der dortigen Kellerei, wovon früher Henne von Hartenfels 8 und des Ausstellers Vorfahren 4 zu Lehen getragen haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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