Papst Cölestin III. nimmt das Kloster des heiligen Martins in Wiblingen mit genannten Besitzungen und Rechten in seinen Schutz und bestätigt insbesondere die dahin geschehene Überlassung der Kirche in Gögglingen durch den Bischof Otto von Konstanz.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner