Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt bekunden, daß vor ihnen Abt Johann Gaugreve, Bruder Johann Fischbach, Bursierer, und Bruder Konrad Wi...
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Urk. 26, 1337
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1450-1474
1460 September 11
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt, Schrift z. T. zerstört. - Urspr. anh. Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1460, feria quinta post festum nativitatis beate Marie virginis gloriose.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt bekunden, daß vor ihnen Abt Johann Gaugreve, Bruder Johann Fischbach, Bursierer, und Bruder Konrad Wildungen, Hofmeister des Klosters Haina (zum Heynes), dem Schuhmacher Hans Stolle und dessen Ehefrau Gerhusen das Haus über dem Tor zum Hainer Hof zwischen dem Holzschuher Wigand von Kaltenbach (Calde-) und dem Haus zum Kappen unter den Kannengießern, das hinten an den Hainer Hof stößt, für eine alljährlich zu Michaelis an den Hofmeister zahlbare Gülte von 5 Gulden nach Frankfurter Recht erblich verliehen und aufgelassen haben. Abt und Brüder haben verzichtet und Währschaft gelobt. Dienste, Gnaden und Freiheiten des Reiches, des Rats und der Stadt Frankfurt bleiben vorbehalten.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Herte Wysse, Konrad von Holzhausen (Holtzhusen), Schöffen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Groissjohann.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller mit dem großen Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1031, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt bekunden, daß vor ihnen Abt Johann Gaugreve, Bruder Johann Fischbach, Bursierer, und Bruder Konrad Wildungen, Hofmeister des Klosters Haina (zum Heynes), dem Schuhmacher Hans Stolle und dessen Ehefrau Gerhusen das Haus über dem Tor zum Hainer Hof zwischen dem Holzschuher Wigand von Kaltenbach (Calde-) und dem Haus zum Kappen unter den Kannengießern, das hinten an den Hainer Hof stößt, für eine alljährlich zu Michaelis an den Hofmeister zahlbare Gülte von 5 Gulden nach Frankfurter Recht erblich verliehen und aufgelassen haben. Abt und Brüder haben verzichtet und Währschaft gelobt. Dienste, Gnaden und Freiheiten des Reiches, des Rats und der Stadt Frankfurt bleiben vorbehalten.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Herte Wysse, Konrad von Holzhausen (Holtzhusen), Schöffen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Groissjohann.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller mit dem großen Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1031, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ