Bischof Wilhelm von Straßburg bekennt, daß die freiwillige Steuer von 28 fl., welche das Kloster Allerheiligen im Schwarzwald zu der ihm von den straßburg. Prälaten und Klerus bewilligten Steuer von 2 Schilling auf die Mark ihrer Pfründeeinkünfte bzw. den 1/20. Teil der Einkünfte des letzten Jahres geleistet hat, den Privilegien des Klosters keinen Eintrag tun soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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