S. o. RKG 1830 (F 601/2522). Das RKG entschied am 26. Oktober 1701 im Sinne des Klägers und setzte Bürgermeister und Rat der Stadt Köln als Exekutoren ein. 1714 wurde der Kurfürst von der Pfalz als Herzog zu Jülich und Berg mit der Durchsetzung des Urteils beauftragt.
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AA 0627, 1831 - F 602/2523
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1681-1724 (1647-1716)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Wilhelm von Fürth, Bürgermeister und Schöffe des kgl. Stuhls und der Stadt Aachen in Namen seiner Frau Adelheit von Stückerger (Stucker) gen. Hochstetter Beklagter: Nickelsche Erben, s. o. RKG 1830 (F 601/2522) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Conrad Albrecht (1681) - Dr. (!) Johann Conrad Albrecht 1694 - Subst.: Lic. Eichrodt - Lic. Wilhelm Heeser 1716 - Subst.: Dr. Johann Meyer Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Heinrich Seiblin (1681) - Dr. Johann Leonard Schommartz (1681) - Lic. Conrad Franz Steinhausen (1685) - Dr. Johann Heinrich Flender 1694 - Subst.: Lic. Johann Adam Rolemann - Lic. Conrad Franz Steinhausen 1694 - Subst.: Dr. (F. Heinrich) Krebs Prozeßart: Citationis ad videndum exigi debitum et se condemnari ad domum Instanzen: RKG 1681-1724 (1647-1716) Beweismittel: RKG-Urteil (9f.). Ehevertrag des Johann Goswin Nickel und der Adelheit Stückger (Stucker) gen. Hochstetter 1647 (Q 2). Donatio inter vivos zwischen Anna Maria Löbrich und Ignatius de Haase 1669 (Q 9). Auszug aus dem Rentbuch des Johann Goswin Nickel (Q 15). Inventar der Güter des Johann Goswin Nickel (Q 16). Status der Nicklischen Erbgüter und deren Erträge 1669-1677 (Q 18). Auszug aus dem Protokoll von RKG 1830 (F 601/2522) 1681-1687 (Q 42). Beschreibung: 3 cm, 136 Bl., lose; Q 1-64 außer 3*-5*, 7*, 10*-12*, 19*, 20*, 25*-29*, 32*. Die hier fehlenden Q (hauptsächlich Vollmachten für Prokuratoren) sind enthalten in RKG 1830 (F 601/2522). Lit.: L. Freiin von Coels, Die Aachener Schöffen, in: ZAGV 50 (1929) S.413ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:46 MESZ