Michel Buol, B. und Schlosser zu Sulz, wegen Beihilfe zum Diebstahl zu Sulz im Gefängnis Hz. Ulrichs von Württemberg gef., jedoch auf Fürbitte vieler ehrbarer Personen vom Obervogt von Sulz, Junker Hans Herter von Herteneck freigel., schwört U. und gelobt, ohne Erlaubnis seines Herrn und seiner Amtleute keine öffentlichen Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften aufzusuchen und sich an keinen Karten- und anderen Spielen zu beteiligen. M. Buol hatte sich von seinem Mitbürger Hans Knusch, der wegen Salzdiebstahls, u.a. in der (Salz)-Halle seiner Mutter Apollonia Knusch, mehrfach verwarnt und vorbestraft war, bereden lassen, ihm gegen einen versprochenen Lohn von 1/2 Viertel Salz zu helfen, des Nachts mit einem Dietrich oder 'Hangken' den Salzzuber seiner Mutter zu erbrechen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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