Bürgermeister, Schöffen, Rat und gemeine Bürger des königlichen Gerichtsstuhls und der Stadt Aachen (Aich), erklären, daß sie Albert von Wachtendonk, Herrn der Abtei zu Kornelimünster (dem eirwirdigen heren Albertus Wachtendonck, her zu Sante Cornelius Munster in der abedyen), eine jährliche Leibrente von 11 Joachimstalern (Jochamsdaler) für 110 Joachimstaler verkauft, die genannte Summe empfangen und zum Nutzen der Stadt verwandt haben. Die Leibrente soll beschlagnahmefrei sein, jährlich am 1. April dem Abt, seinem Boten oder demjenigen, dem er sie bewilligt, gegen eigenhändige Quittung ausgezahlt werden und beim Tode des Abts an die Stadt zurückfallen. Bei Zahlungsversäumnis steht dem Abt das Recht zu, die Stadt und ihre Bürger zu pfänden. Ankündigung des Stadtsiegels. Des eirstenn daigs Aprils im jair nae Christi geburt unnsers heren funfftzienhundert seeßunndviertzich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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