B Rep. 403 Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten (Bestand)
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B Rep. 403
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 5 Justizbehörden >> B 5.2 Justizeinrichtungen
Vorwort: B Rep. 403 Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten
1. Krankenhausgeschichte
Die medizinische Versorgung von männlichen und weiblichen Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen erfolgte zunächst in den Krankenstationen und Krankenabteilungen der verschiedenen Berliner Haftanstalten. Seit den 1950er Jahren wurden diese Krankenabteilungen als Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten (KBVA) zusammengefasst.
Im Krankenhaus im Untersuchungsgefängnis Moabit, am Standort Alt Moabit 12a in Berlin-Tiergarten, standen 1952 für die Untersuchungshäftlinge 200 Betten zur Verfügung. Die Planbettenzahl sank dann von 135 im Jahr 1956 auf 129 Betten im Jahr 1969.
Dagegen standen im Zellengefängnis Lehrter Straße 3 in einer Krankenstation 63 Betten bereit. Nach der Schließung des Zellengefängnisses Lehrter Straße 1955 verlegte man das Personal und die 300 Inhaftierten in einen modernen Komplex der Strafanstalt Tegel.
In der Krankenstation des Frauengefängnisses Lehrter Straße 58-61 reduzierte sich die Bettenzahl von 28 Betten im Jahr 1952 auf 12 im Jahr 1969. 1955 wurde es in "Frauenstrafanstalt Tiergarten" umbenannt. Das Frauenjugendgefängnis Charlottenburg verfügte in seiner Krankenabteilung über 19 bzw. 12 Betten in den Jahren 1952-1960. Mit dem in den Jahren 1965 und 1970 erfolgten Rückgang der Anzahl der weiblichen Gefangenen wurde die bisherige Jugendvollzugs- und Untersuchungshaftanstalt für weibliche jugendliche Gefangene in der Kantstraße 79 in Berlin-Charlottenburg in das Haupthaus eingegliedert. Die Justizvollzugsanstalt für Frauen bezog schließlich im Frühjahr 1985 einen Neubau am Friedrich-Olbricht-Damm 17 in Berlin-Plötzensee, in dem sie sich bis 1998 befand.
Das Jugendgefängnis Plötzensee befand sich seit 1945 am früheren Königsdamm 7, heute Heckerdamm 7, und besaß zunächst eine Krankenstation mit 26 Betten und eine Krankenabteilung mit Röntgenabteilung bzw. Tbc-Abteilung mit 59 Betten. In den 1960 stiegen die Bettenzahlen für die Behandlung der Lungenkrankheiten auf 110 bzw. 104 Betten an. Im Dezember 1974 konnte ein Erweiterungsbau der Anstalt am Saatwinkler Damm bezogen werden. Seit 1987 war der Sitz der Hauptanstalt ein Neubau am Friedrich-Olbricht-Damm 40.
Die Krankenabteilung des Strafgefängnisses Tegel, Seidelstraße 39, verfügte 1952 über 65 Betten. Diese Bettenzahl sank bis 1969 auf 39 Betten. Darüber hinaus wurde im Haus II der Strafanstalt ein Krankenrevier mit zunächst acht, später vier Betten eingerichtet. Nach der im Mai 1945 erfolgten Besetzung des Geländes des Strafgefängnisses Tegel durch die sowjetischen Truppen übernahm im Juli 1945 die französische Militärregierung die Anstalt, stellte neues Personal ein und verwendete das ehemalige Verwahrhaus I bis Anfang der 1990er Jahre für eigene Zwecke. Das Verwahrhaus II stand bereits im September 1945 für den deutschen Strafvollzug zur Verfügung. In der Teilanstalt IV wurde 1970 die die Sozialtherapeutische Anstalt als eine der ersten Modellversuche im bundesdeutschen Strafvollzug eröffnet. Die Teilanstalten V und VI der Justizvollzugsanstalt Tegel entstanden ab 1985. Nach der Wiedervereinigung 1990 diente die Justizvollzugsanstalt Tegel auch zur Abwicklung der ehemaligen Haftanstalten Ost-Berlins.
Nach dem Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976, das die Strafvollzugsordnung aus dem Jahre 1934 ersetzte, wurden im Bereich Gesundheitsfürsorge in den § 56-66 Regelungen für die medizinische Versorgung der Gefangenen getroffen. Zunächst heißt es: "Für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen ist zu sorgen." Die Gefangenen erhielten einen Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen und Krankenbehandlung, medizinische Vorsorgeleistungen und die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Bei medizinischer Notwendigkeit konnte die Verlegung in ein Anstaltskrankenhaus oder in eine für die Behandlung seiner Krankheit besser geeignete Vollzugsanstalt durchgeführt werden.
1985 erfolgte die stationäre Versorgung im Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten (KBVA) und ambulant in 18 Arztgeschäftsstellen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten. Über 200 Patienten konnten aufgenommen werden. In den Arztgeschäftsstellen und im Krankenhaus arbeiteten 26 Ärzte, weitere zehn Ärzte der verschiedensten Fachrichtungen wurden vertraglich verpflichtet. 164 staatliche geprüfte Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen kümmerten sich um die medizinische Betreuung der Inhaftierten. In der Krankenpflegeschule des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten standen 45 Ausbildungsplätze bereit. Die zahnmedizinische Versorgung erfolgte in sechs zahnärztlichen Praxen.
Der größten Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel mit insgesamt 1428 Haftplätzen wurde eine Abteilung für Psychiatrie und Neurologie mit 46 Betten, in der man Menschen mit psychischen Störungen und Suchtkranke betreute, zugeordnet. Darüber hinaus war in jeder Teilanstalt eine Arztgeschäftsstelle vorhanden. Mit dem Ziel der sozialen Eingliederung wurde von der Justizvollzugsanstalt Tegel und dem Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten ein Drogensubstitutionsprogramm begonnen und durchgeführt.
Die Untersuchungshäftlinge und Strafgefangenen der Untersuchungshaft- und Aufnahmehaftanstalt Moabit konnten in der Abteilung Innere Krankheiten (77 Betten) sowie der Chirurgie (35 Betten) des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten sowie in drei Arztgeschäftsstellen ambulant betreut werden. Darüber hinaus befanden sich die zentrale Röntgenabteilung, das Zentrallabor, die Zentrale Schirmbildstelle und das Zentrum des medizinischen Sonderdienstes HIV auf dem Gelände des Gefängnisses Moabit.
Im Haus 5 der Jugendstrafanstalt Plötzensee befand sich die Abteilung für Lungenkrankheiten (Tbc) des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten. Dort standen 55 Betten für Männer zur Verfügung.
Das gesamte Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten verfügte 1987 über 264 Betten und 1989 über 261 Planbetten.
1993 verfügte das Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten über 181 Planbetten und strukturierte sich in die Abteilungen: I. Innere Abteilung und Chirurgische Abteilung, II. Innere Abteilung
(Lungen- und Bronchialheilkunde) und Psychiatrisch-Neurologische Abteilung.
Nach der Föderalismusreform 2006 lösen die jeweiligen Landesgesetze das Strafvollzugsgesetz des Bundes sukzessive ab. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete am 18. März 2016 in zweiter Lesung das Strafvollzugsgesetz für das Land Berlin, das zum 1. September 2016 in Kraft trat. Es regelt in § 70 die Art und den Umfang der medizinischen Leistungen sowie die Kostenbeteiligung. Dort heißt es: "Die Gefangenen haben einen Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch umfasst auch Vorsorgeleistungen, ferner die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, soweit diese nicht außer Verhältnis zur Dauer des Freiheitsentzugs steht und die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Gefangener ist Rechnung zu tragen." Die medizinischen Leistungen sollen in der Anstalt, erforderlichenfalls in einer hierfür besser geeigneten Anstalt, im Vollzugskrankenhaus oder ausnahmsweise auch außerhalb der Anstalt erfolgen.
Reicht die Versorgung in einer Arztgeschäftsstelle nicht aus, so können die Gefangenen heute ambulant oder stationär im Justizvollzugskrankenhaus Berlin (JVK Berlin) betreut werden. Das Krankenhaus ist keine eigene Justizvollzugsanstalt (JVA), sondern Teil der Justizvollzugsanstalt Plötzensee und ein Krankenhaus der stationären Grundversorgung. Insgesamt sind 116 Betten vorhanden, die sich in den Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie(36 Betten) und Innere Medizin (- 80 Betten) bereit gestellt werden. Dabei verfügt die Fachabteilung Innere Medizin über 20 Behandlungsplätze zur vor und nachoperativen fachärztlichen Versorgung chirurgischer Krankheitsbilder. Bei Intensivmedizinischen Behandlungen, Operationen, Dialyse, Herzkathetern oder Großgeräteverfahren werden die Gefangenen extern in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen behandelt.
Im Sommer 2003 wurden die Akten dem Landesarchiv Berlin von der Justizvollzugsanstalt Moabit übergeben.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst 33 Patientenakten von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen (1,20 lfm) mit der Laufzeit 1960 - 2000.
Im März 2008 wurden die Akten mit der Software Augias-Archiv 8.3 erfasst und sind nun in der Datenbank zugänglich.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs.
Der Bestand wird wie folgt zitiert: Landesarchiv Berlin, B Rep. 403 Nr. ... .
3. Korrespondierende Bestände
B Rep. 002 - Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
B Rep. 058 - Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin
B Rep. 060 - Jugendarrestanstalt Berlin
D Rep. 001 - Abgeordnetenhaus von Berlin
D Rep. 002 - Der Regierende Bürgermeister von Berlin/Senatskanzlei
4. Literatur
100 Jahre Justizvollzugsanstalt Tegel. Hrsg.: Justizvollzugsanstalt Tegel.- Berlin 1998.
Führer durch das soziale Berlin (Graubuch), Hrsg.: Archiv für Wohlfahrtspflege.- Berlin 1952, 1956, 1960, 1969, 1975, 1987, 1989, 1993.
Justizvollzug in Berlin. Hrsg.: Senator für Justiz und Bundesangelegenheiten.- Berlin 1985
Justizvollzugsanstalt Moabit. Hrsg.: Justizvollzugsanstalt Moabit.- Berlin 1995.
Berlin, Juli 2017 Kerstin Bötticher
1. Krankenhausgeschichte
Die medizinische Versorgung von männlichen und weiblichen Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen erfolgte zunächst in den Krankenstationen und Krankenabteilungen der verschiedenen Berliner Haftanstalten. Seit den 1950er Jahren wurden diese Krankenabteilungen als Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten (KBVA) zusammengefasst.
Im Krankenhaus im Untersuchungsgefängnis Moabit, am Standort Alt Moabit 12a in Berlin-Tiergarten, standen 1952 für die Untersuchungshäftlinge 200 Betten zur Verfügung. Die Planbettenzahl sank dann von 135 im Jahr 1956 auf 129 Betten im Jahr 1969.
Dagegen standen im Zellengefängnis Lehrter Straße 3 in einer Krankenstation 63 Betten bereit. Nach der Schließung des Zellengefängnisses Lehrter Straße 1955 verlegte man das Personal und die 300 Inhaftierten in einen modernen Komplex der Strafanstalt Tegel.
In der Krankenstation des Frauengefängnisses Lehrter Straße 58-61 reduzierte sich die Bettenzahl von 28 Betten im Jahr 1952 auf 12 im Jahr 1969. 1955 wurde es in "Frauenstrafanstalt Tiergarten" umbenannt. Das Frauenjugendgefängnis Charlottenburg verfügte in seiner Krankenabteilung über 19 bzw. 12 Betten in den Jahren 1952-1960. Mit dem in den Jahren 1965 und 1970 erfolgten Rückgang der Anzahl der weiblichen Gefangenen wurde die bisherige Jugendvollzugs- und Untersuchungshaftanstalt für weibliche jugendliche Gefangene in der Kantstraße 79 in Berlin-Charlottenburg in das Haupthaus eingegliedert. Die Justizvollzugsanstalt für Frauen bezog schließlich im Frühjahr 1985 einen Neubau am Friedrich-Olbricht-Damm 17 in Berlin-Plötzensee, in dem sie sich bis 1998 befand.
Das Jugendgefängnis Plötzensee befand sich seit 1945 am früheren Königsdamm 7, heute Heckerdamm 7, und besaß zunächst eine Krankenstation mit 26 Betten und eine Krankenabteilung mit Röntgenabteilung bzw. Tbc-Abteilung mit 59 Betten. In den 1960 stiegen die Bettenzahlen für die Behandlung der Lungenkrankheiten auf 110 bzw. 104 Betten an. Im Dezember 1974 konnte ein Erweiterungsbau der Anstalt am Saatwinkler Damm bezogen werden. Seit 1987 war der Sitz der Hauptanstalt ein Neubau am Friedrich-Olbricht-Damm 40.
Die Krankenabteilung des Strafgefängnisses Tegel, Seidelstraße 39, verfügte 1952 über 65 Betten. Diese Bettenzahl sank bis 1969 auf 39 Betten. Darüber hinaus wurde im Haus II der Strafanstalt ein Krankenrevier mit zunächst acht, später vier Betten eingerichtet. Nach der im Mai 1945 erfolgten Besetzung des Geländes des Strafgefängnisses Tegel durch die sowjetischen Truppen übernahm im Juli 1945 die französische Militärregierung die Anstalt, stellte neues Personal ein und verwendete das ehemalige Verwahrhaus I bis Anfang der 1990er Jahre für eigene Zwecke. Das Verwahrhaus II stand bereits im September 1945 für den deutschen Strafvollzug zur Verfügung. In der Teilanstalt IV wurde 1970 die die Sozialtherapeutische Anstalt als eine der ersten Modellversuche im bundesdeutschen Strafvollzug eröffnet. Die Teilanstalten V und VI der Justizvollzugsanstalt Tegel entstanden ab 1985. Nach der Wiedervereinigung 1990 diente die Justizvollzugsanstalt Tegel auch zur Abwicklung der ehemaligen Haftanstalten Ost-Berlins.
Nach dem Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976, das die Strafvollzugsordnung aus dem Jahre 1934 ersetzte, wurden im Bereich Gesundheitsfürsorge in den § 56-66 Regelungen für die medizinische Versorgung der Gefangenen getroffen. Zunächst heißt es: "Für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen ist zu sorgen." Die Gefangenen erhielten einen Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen und Krankenbehandlung, medizinische Vorsorgeleistungen und die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Bei medizinischer Notwendigkeit konnte die Verlegung in ein Anstaltskrankenhaus oder in eine für die Behandlung seiner Krankheit besser geeignete Vollzugsanstalt durchgeführt werden.
1985 erfolgte die stationäre Versorgung im Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten (KBVA) und ambulant in 18 Arztgeschäftsstellen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten. Über 200 Patienten konnten aufgenommen werden. In den Arztgeschäftsstellen und im Krankenhaus arbeiteten 26 Ärzte, weitere zehn Ärzte der verschiedensten Fachrichtungen wurden vertraglich verpflichtet. 164 staatliche geprüfte Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen kümmerten sich um die medizinische Betreuung der Inhaftierten. In der Krankenpflegeschule des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten standen 45 Ausbildungsplätze bereit. Die zahnmedizinische Versorgung erfolgte in sechs zahnärztlichen Praxen.
Der größten Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel mit insgesamt 1428 Haftplätzen wurde eine Abteilung für Psychiatrie und Neurologie mit 46 Betten, in der man Menschen mit psychischen Störungen und Suchtkranke betreute, zugeordnet. Darüber hinaus war in jeder Teilanstalt eine Arztgeschäftsstelle vorhanden. Mit dem Ziel der sozialen Eingliederung wurde von der Justizvollzugsanstalt Tegel und dem Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten ein Drogensubstitutionsprogramm begonnen und durchgeführt.
Die Untersuchungshäftlinge und Strafgefangenen der Untersuchungshaft- und Aufnahmehaftanstalt Moabit konnten in der Abteilung Innere Krankheiten (77 Betten) sowie der Chirurgie (35 Betten) des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten sowie in drei Arztgeschäftsstellen ambulant betreut werden. Darüber hinaus befanden sich die zentrale Röntgenabteilung, das Zentrallabor, die Zentrale Schirmbildstelle und das Zentrum des medizinischen Sonderdienstes HIV auf dem Gelände des Gefängnisses Moabit.
Im Haus 5 der Jugendstrafanstalt Plötzensee befand sich die Abteilung für Lungenkrankheiten (Tbc) des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten. Dort standen 55 Betten für Männer zur Verfügung.
Das gesamte Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten verfügte 1987 über 264 Betten und 1989 über 261 Planbetten.
1993 verfügte das Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten über 181 Planbetten und strukturierte sich in die Abteilungen: I. Innere Abteilung und Chirurgische Abteilung, II. Innere Abteilung
(Lungen- und Bronchialheilkunde) und Psychiatrisch-Neurologische Abteilung.
Nach der Föderalismusreform 2006 lösen die jeweiligen Landesgesetze das Strafvollzugsgesetz des Bundes sukzessive ab. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete am 18. März 2016 in zweiter Lesung das Strafvollzugsgesetz für das Land Berlin, das zum 1. September 2016 in Kraft trat. Es regelt in § 70 die Art und den Umfang der medizinischen Leistungen sowie die Kostenbeteiligung. Dort heißt es: "Die Gefangenen haben einen Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch umfasst auch Vorsorgeleistungen, ferner die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, soweit diese nicht außer Verhältnis zur Dauer des Freiheitsentzugs steht und die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Gefangener ist Rechnung zu tragen." Die medizinischen Leistungen sollen in der Anstalt, erforderlichenfalls in einer hierfür besser geeigneten Anstalt, im Vollzugskrankenhaus oder ausnahmsweise auch außerhalb der Anstalt erfolgen.
Reicht die Versorgung in einer Arztgeschäftsstelle nicht aus, so können die Gefangenen heute ambulant oder stationär im Justizvollzugskrankenhaus Berlin (JVK Berlin) betreut werden. Das Krankenhaus ist keine eigene Justizvollzugsanstalt (JVA), sondern Teil der Justizvollzugsanstalt Plötzensee und ein Krankenhaus der stationären Grundversorgung. Insgesamt sind 116 Betten vorhanden, die sich in den Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie(36 Betten) und Innere Medizin (- 80 Betten) bereit gestellt werden. Dabei verfügt die Fachabteilung Innere Medizin über 20 Behandlungsplätze zur vor und nachoperativen fachärztlichen Versorgung chirurgischer Krankheitsbilder. Bei Intensivmedizinischen Behandlungen, Operationen, Dialyse, Herzkathetern oder Großgeräteverfahren werden die Gefangenen extern in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen behandelt.
Im Sommer 2003 wurden die Akten dem Landesarchiv Berlin von der Justizvollzugsanstalt Moabit übergeben.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst 33 Patientenakten von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen (1,20 lfm) mit der Laufzeit 1960 - 2000.
Im März 2008 wurden die Akten mit der Software Augias-Archiv 8.3 erfasst und sind nun in der Datenbank zugänglich.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs.
Der Bestand wird wie folgt zitiert: Landesarchiv Berlin, B Rep. 403 Nr. ... .
3. Korrespondierende Bestände
B Rep. 002 - Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
B Rep. 058 - Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin
B Rep. 060 - Jugendarrestanstalt Berlin
D Rep. 001 - Abgeordnetenhaus von Berlin
D Rep. 002 - Der Regierende Bürgermeister von Berlin/Senatskanzlei
4. Literatur
100 Jahre Justizvollzugsanstalt Tegel. Hrsg.: Justizvollzugsanstalt Tegel.- Berlin 1998.
Führer durch das soziale Berlin (Graubuch), Hrsg.: Archiv für Wohlfahrtspflege.- Berlin 1952, 1956, 1960, 1969, 1975, 1987, 1989, 1993.
Justizvollzug in Berlin. Hrsg.: Senator für Justiz und Bundesangelegenheiten.- Berlin 1985
Justizvollzugsanstalt Moabit. Hrsg.: Justizvollzugsanstalt Moabit.- Berlin 1995.
Berlin, Juli 2017 Kerstin Bötticher
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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22.08.2025, 11:21 AM CEST