Margarethe von Werdenstein, Äbtissin des Gotteshauses Wald, beurkundet, dass ihre verstorbene Schwester Frau Hildegard Grämblichin von Jungingen geborene von Werdenstein, die wohledle und tugendreiche, 1622 ein Testament aufgesetzt hat, in dem sie neben anderen ihre noch lebenden Geschwister und deren Kinder, sie und nach ihrem Tod das Kloster zu Erben eingesetzt hat. Sie hat ihr neben anderem einen Zins, der von 800 Gulden Kapital fällt, vom Kloster Weingarten verzinst werden muss und jährlich auf Mariä Geburt 40 Gulden beträgt, vermacht. Herr Franziskus, des Klosters Weingarten Prälat, hat ihr heute diese 40 Gulden, die auf den vergangenen 8. September von diesem Kapital zu Zins verfallen waren, entrichtet, und sie quittiert ihm diese Summe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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