Kurfürst Philipp von der Pfalz bestimmt aus fürstlicher Obrigkeit und auf Bitte von Beatrix Flor (Florin), der Witwe seines Rechenmeisters Hans Meyenfisch, den Heidelberger Bürger Hans Zan, Hutmacher, zum Lehensträger anstelle der minderjährigen Kinder des verstorbenen Rechenmeisters. Hans Zan soll für diese die Lehen, die von ihrem Vater an sie kommen und besonders das Lehen, das er von Valentin (Veltin) Schenk von Erbach gehabt hat, empfangen und sie bis zu ihrer Volljährigkeit tragen. Er wünscht, dass alle, von denen Hans Meyenfisch Lehen gehabt hat, diese entsprechend Hans Zan leihen.