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von Gemmingen-Hornberg: Gutsarchiv Beihingen, Urkunden (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 >> Weltliche Herrschaften >> Sonstige weltliche Herrschaften
1460-1699
Überlieferungsgeschichte
Beihingen und seine Ortsherrschaft waren bis ins 19. Jahrhundert in zwei Hälften geteilt. Der kleinere Teil des Orts war württembergisches Lehen der Nothaft, der Herren von Stammheim und seit 1592 der Schertel von Burtenbach, die es 1782 an den Herzog von Württemberg veräußerten. Der größere Teil des Orts mit Fronhof und Pfarrsatz gelangte 1504 mit der Grafschaft Löwenstein in württembergischen Besitz, das ihn als Lehen an verschiedene Adelsfamilien ausgab. Letzte Besitzer waren die Freiherren von Gemmingen-Hornberg, die das auf Schloss Beihingen befindliche Gutsarchiv 1963 unter Eigentumsvorbehalt im Staatsarchiv Ludwigsburg hinterlegten.
Inhalt und Bewertung
Das Archiv enthält neben Urkunden, Akten und Amtsbüchern über Beihingen auch Unterlagen über verschiedene andere gemmingensche Besitzungen, u. a. in Buttenhausen, Daudenzell, Heutingsheim, Ingenheim, Ittlingen, Kochendorf, Michelfeld, Rappenhau, Treschklingen und in Rheinhessen. Im Zuge der Neuverzeichnung des Gutsarchivs wurden drei Teilbestände (Urkunden, Akten, Bände) gebildet. Der vorliegende Bestand enthält die Urkundenüberlieferung des Archivs.
Zur Ortsgeschichte von Beihingen: Bis in das 19. Jahrhundert hinein war Beihingen und seine Ortsherrschaft in zwei ungleich große Hälften geteilt. Der kleinere Teil des Orts (ca. 2/5) kam 1308 mit der Grafschaft Asperg an Württemberg, das damit zunächst die Nothafte (1344), 1395 die Herren von Stammheim belehnte. Nach dem Aussterben des stammheimschen Hauses gingen die Lehen 1592 an die Schertel von Burtenbach über, nachdem bereits 1559 Sebastian Schertlin von Herzog Christoph die Anwartschaft auf die Lehen seines Tochtermanns Hans von Stammheim erkauft hatte. Zusammen mit der Herrschaft Geisingen verkaufte 1782 Karl Christian Adam Schertel von Burtenbach diese Hälfte Beihingens an den Herzog Karl Eugen von Württemberg, der sie der herzoglichen Kammerschreiberei zuwies. Der größte Teil des Dorfes - darunter auch Fronhof und Pfarrsatz - kam 1504 mit der Grafschaft Löwenstein an Württemberg, das Daniel und Heimeran Nothaft damit belehnte. Für 13.000 Gulden verkaufte 1534 Heimeran Nothaft das Lehen an seinen Schwager Ludwig von Freiberg (-Steußlingen), ausgenommen das Patronatsrecht, das er 1551 an Herzog Christoph gegen die Kirche in Oßweil vertauschte. Nach dem Tode Ludwigs von Freiberg (1569) kam die Erbschaft an dessen drei Tochtermänner Hans Georg von Hallweil, Johann Wolf von Stammheim und Friedrich von Breitenbach, wobei der Anteil des kinderlos verstorbenen Stammheim 1588 schon wieder an die Miterben zurückfiel. Friedrich von Breitenbach erbaute 1573 das Neue Schloß zu Beihingen. Als er 1588 ebenfalls ohne männliche Nachkommen starb, gelangte sein Anteil zunächst an seine Schwiegersöhne Georg Spiegel von Jergendorf und Konrad von Weiler, die jedoch ihrerseits den Besitz bald wieder an die - für kurze Zeit ebenfalls aufgespaltene - Hauptlinie (v. Hallweil) veräusserten. Nachdem Tode des letzten Hallweil, Ludwig Friedrich (1678-1710), kam der größere Teil Beihingens durch Erbschaft und Kauf an Maria Elisabeth von Gemmingen geb. von Neipperg, Witwe des baden-durlachschen Hofmarschalls Reinhard von Gemmingen (gest. 1707) und Urenkelin Hans Georgs von Hallweil. Die Freiherren von Gemmingen (aus der Linie Hornberg), die bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hier Besitzrechte erworben hatten, behielten fortan diesen Anteil an Beihingen; ihre Ortshälfte, die zum Ritterkanton Kocher steuerte, kam im Dezember 1805 unter württembergische Landeshoheit und wurde zusammen mit dem kleineren, schon vorher württembergischen Ortsteil dem Oberamt Ludwigsburg (seit 1938 Kreis Ludwigsburg) zugeteilt.
Zur Bestandsgeschichte: Das Archiv der Freiherren von Gemmingen-Hornberg, das im Nordosttrakt des Alten Schlosses Beihingen verwahrt wurde, kam am 3. September 1963 auf Grund eines Vertrages zwischen Sigrid Freifrau von Gemmingen und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Archivdirektion Stuttgart, als Depositum unter Eigentumsvorbehalt in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Das zuletzt durch einen Brand im Alten Schloß und die damit verbundenen Wasserschäden in seinem Erhaltungszustand (besonders bei den Akten) stark beeinträchtigte und in größte Unordnung geratene umfangreiche Schriftgut (ca. 60 lfd. m) reicht insgesamt vom 15. bis 20. Jahrhundert. In seiner Struktur zählt es unverkennbar zum Typus eines Herrschafts- bzw. Gutsarchivs und ist als solches spätestens 1573 eingerichtet und erstmals verzeichnet worden (vgl. "Specification derjenigen schriftlichen Documenten, so Hansen von Stambheimb zu verwahren überliefert worden, 1573" mit näheren Angaben: Repertorium B 91 b III, Klassifikationspunkt Repertorien und Archivverzeichnisse). Nach dem Erwerb Beihingens durch die Freiherren von Gemmingen floss dem Archiv auch Schriftgut über andere Herrschaften und Güter dieser Familie im südwestdeutschen Raum zu: u.a. über die Besitzungen zu Buttenhausen (Kr. Münsingen), Daudenzell (Kr. Mosbach), Ingenheim (Kr. Bergzabern), Ittlingen (Kr. Sinsheim), Kochendorf (Gde. Bad Friedrichshall, Kr. Heilbronn), Rappenau (Kr. Sinsheim), Treschklingen (Kr. Sinsheim) und in Rheinhessen. Das Archiv wurde 1724 von dem gemmingenschen Amtmann Felix Ludwig Entemann nach einer sehr unsystematischen Rubrikenabfolge geordnet und verzeichnet (vgl. Findbuch B 91 b III, Bü 1084). Anläßlich der Neueinrichtung der Rentamtsregistratur im Juni 1842 erhielt es durch den Rentamtmann Gustav Krieger erstmals eine systematische Ordnung in drei Hauptabteilungen (Familienakten - Stabsamtliche und patrimonialamtliche Gegenstände - Rentamtliche Gegenstände) mit jeweils mehreren Untergruppen (Einteilung nach Kasten, Fach, Faszikel). Diese Systematik wurde spätestens 1927 beim Brand im Alten Schloß zerstört und danach nicht wiederhergestellt.
Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestands: Nach der Übernahme in das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden hier die Archivalien nach Ihren Hauptgattungen (Urkunden, Akten, Bände) aus praktischen Erwägungen heraus zu drei separaten Hauptreihen zusammengestellt, konservierend behandelt (Entwesung gegen tierische Schädlinge, sachgerechte Verpackung) und in einem dreibändigen Findbuch verzeichnet. Der vorliegende Urkundenband B 91 b I enthält die Regesten der original erhaltenen, zuletzt in den Wohnräumen der Freiherrlichen Familie von Gemmingen im Neuen Schloß verwahrten Pergamenturkunden des Beihinger Archivs. Die Pergamenturkunden sind chronologisch aufgeführt. Nach Abschluß des vorliegenden Repertorienbandes wurden bei der Verzeichnung der Akten des Beihinger Depositums weitere vier Pergamenturkunden festgestellt (U 78-81); drei dieser Urkunden waren bereits abschriftlich durch ihre Wiedergabe im Kopialbuch bekannt. Die Pergamenturkunden wurden unmittelbar nach der Übernahme des Archivs (1963) in zeitlicher Abfolge durchnumeriert und in bedruckte Urkundentaschen eingelegt (F. Röhrich); die Regestierung aller Urkunden führte im Konzept der Archivangestellte W. Burr durch (1964), die Abschlussarbeiten besorgte der Unterzeichnete (Überprüfung, Gliederung, Vorbemerkung) (1967). Der Bestand umfasst 81 Pergamenturkunden. Ludwigsburg, September 1967 Dr. A. Seiler
Abkürzungen: A. Aussteller abg. abgegangen Abschr. Abschrift Ausf. Ausfertigung besch. beschädigt fl Gulden h Heller J. Jauchert KB Kopialbuch des Friedrich Georg von Hallweil, angelegt vor 1669 (siehe B 91 b III, Bü 1146) kr Kreuzer LW Landeswährung M. Morgen Pfd. Pfund S. Siegel SmP Siegel mit Papierdecke Sr. Siegler ß Schilling Vtl. Viertel Z. Zeuge
Zur Retrokonversion: Auf die Wiedergabe der ausschließlich im Kopialbuch von Friedrich Georg von Hallweil aufgeführten Urkunden (angelegt vor 1669, fortgeführt bis 1684, siehe B 91 b III) wurde im Online-Findmittel verzichtet. Ludwigsburg, März 2008 Dr. M. Röschner
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.