Jörg Schranz ("Schranntz") von Sonderbuch ("Sunderbüch"), gefangengesetzt wegen Urfehdebruchs durch erneute Empörung und frevelhaften Aufruhr, vom Vogt mit Recht peinlich verklagt, von der Herrschaft zu Württemberg veurteilt, schwört Urfehde und verspricht, kein Gewehr bei sich zu haben außer einer Axt, wenn er ins Holz geht und ohne Erlaubnis der Obrigkeit in kein offenes Wirtshaus noch Zeche mehr zu gehen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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