Die Brüder Konrad, Dietrich (Tylo) und Johann genannt Lupelin bekunden, daß sie dem Johann von Wiedersbach (Widerbeche) und seinen Erben auf Ansinnen jederzeit bestimmte, von ihnen zu Lehen gehende Güter zu lösen geben müssen für die acht Pfund Heller, für die sie diese jetzt gekauft haben. Es siegeln (1) Konrad und (2) Dietrich.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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