Erhart Rosenzweid, Schmied von St. Emmeram, Bürger von Regensburg, verkauft mit Zustimmung Abt Johannes von St. Emmeram sein Leibrecht an dem großen Garten des Klosters vor dem St. Emmeramstor (sannd Haymrans thor), der an den Stadtgraben angrenzt, an Hans Weiss, Gerichtschreiber von Regensburg, und dessen Ehefrau. Der jährlich an das Kloster St. Emmeram zu entrichtende Zins von einem Pfund Pfennigen soll davon unberührt bleiben. S: Abt Johannes von St. Emmeram

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv