Bürgermeister, Schöffen, Rat und die Bürger der Stadt Gelnhausen (Geylnhusen) beurkunden, daß ihnen Karl [IV], Römischer König und Kaiser, aufgrund königlicher bzw. kaiserlicher Machtvollkommenheit (gewalt) gewisse Freiheiten und Rechte gewährt hat, so auch das Recht Neubürger in Gelnhausen aufzunehmen, wobei dieses Recht in allen Einzelheiten erläutert wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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