Rudolf der Hartzer von Mollenberg erklärt, nachdem sein Schwager Klaus Halder, Bürger zu Wangen, zwei Drittel an Mollenberg besitzt, und er ein Drittel, von dem Claus Halder ihm 500 lb h abgekauft hat, dass er seinem Schwager die Burg Mollenberg mit allem Zubehör, auch in Lerchen, Hiltensweiler ("Hiltiswiler") und Neuravensburg, für 100 lb d als rechtes Burgsäss und Lehen von St.Gallen verkauft. Ausgenommen von dem Verkauf sind 2 Mm. Wiesen "in der Bannwiese", die bei der vormaligen Teilung dem A. zugefallen sind, in denen Halder aber Rechte zur Wassernutzung und zur Überfahrt besitzt (im einzelnen aufgeführt). Weitere Vorbehalte des Verkäufers und des Käufers werden im einzelnen genannt. Sicherheitsleistung des Verkäufers.