1580 Juni 10 Vogt, Gericht, Vierleute und die ganze Gemeinde des Markts Schechingen stellen Wilhelm [VI.] Adelmann von Adelmannsfelden (#53) zu Neubronn, Hohenstadt und Schechingen einen Revers über folgende ewige Schenkung aus: Nachdem Wilhelm einen der Gemeinde zustehenden, bei der Scherrenmühle gelegenen Platz zu Schechingen, der wegen der Dolinen und der Überfahrtsrechte (Erdfällen unnd Fahr wegen) nahezu nutzlos war, als Grundherr, dem dort Jurisdiktion und alle Ober- und Herrlichkeiten zustehen, in eine Wiese umgewandelt hatte, übergab er der Gemeinde, die vor dem 23. April (St. Georg) und nach dem Einbringen der Heuernte und des Öhmds nach Wiesenrecht und altem Schechinger Brauch die Wiese weiter nutzen kann, als Entschädigung 100 fl rh als ewiges Legat. Dieses Hauptgut ist von 2 erwählten Pflegern zum Nutzen der Gemeinde verzinslich anzulegen, worüber sie jährlich Rechnung zu legen haben, wobei die A. jährlich von den Zinsen 2 1/2 fl zum Wohl der Gemeinde verwenden können, den Rest aber ebenfalls verzinslich anzulegen haben. Kommen Einwohner des Markts Schechingen durch Feuer, Krieg, Hunger oder Teuerung in Not, können vom Hauptgut, falls es auf 150 fl angestiegen ist, 25 fl, falls es sich auf 200 fl beläuft, 50 fl gegen Zinsen und ausreichende Bürgschaft an die am meisten Geschädigten verliehen werden. - Falls die Urkunde an Pergament, Schrift oder Siegeln beschädigt wird, lassen die A. einen neuen gleichlautenden Revers für Wilhelm Adelmann und seine Erben ausfertigen. Siegler: Johann Amman, woellwarthscher Vogt zu Essingen Ausf. Perg. - 1 Sg. - Rv. und Vermerk: Ist eingeschriben. Altsignatur(en): Nro 15 (rote Tinte); - 71( Bl.); - XIX