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Franz von Waldeck, Bischof zu Münster und Osnabrück, Administrator des Stifts Minden, bezeugt für sich und seine Nachkommen im Stift Münster, dass auf sein Bitten Johannes Vrigge, Abt des Klosters Marienfeld, ihm 300 Goldgulden geliehen habe gegen Zahlung einer jährlichen Pension ab 1544 in Höhe von 15 Goldgulden aus den Einnahmen des Amts Stromberg. Das Kapital soll binnen drei Jahren zurückgezahlt werden. Es folgen Ausführungen zur Loskündigung, zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Siegelankündigung des Ausstellers. am dinxdage na Mathei apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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