Vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen hat Rembold Bayer Domkustos zu Worms (Wormß) eine auf Papier geschriebene, unten mit den aufgedrückten Siegeln des Bischofs Dietrich von Worms und des Walram Grafen von Sp. besiegelte Urkunde vorgelegt und um Abschrift in Form eines Notariatsinstruments gebeten. Die Urkunde, vollständig und ohne Datum, ist inseriert (1). Geschehen zu Worms in Hof und Wohnung des Bischofs Dietrich 1363, im ersten Jahr der Indiktion und im ersten Pontifikatsjahr Papst Urbans V. "an dem fonfzehendsten tage des mandes des Meys" zur Zeit der Prim. Zeugen: Matthäus von Mayen (Meyn), Vikar am Dom zu Worms, Nikolaus Kapellan an St. Georg zu Worms und Peter von Hirzenach (Hertzenauwe). Albrecht Sohn des + Rudolf von Bretzenheim (Britzinheim), Kleriker der Diözese Mainz (Maguntin.) und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, das Instrument mit eigener Hand geschrieben und mit seinem Signet versehen. (1) Nr. 1279.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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