Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Rhein- und Ruhrkanal-Aktienverein über die Erweiterung des Rheinkanals. Die Stadt Duisburg stellt dem Aktienverein die auf Grund der Genehmigung vom 5.7.1861 emittierten Duisburger Stadtobligationen der 2. Emission im Betrage von 150.000 Reichstalern zur Erweiterung des Rheinkanals zur Verfügung. Der Aktienverein übernimmt die Verwaltung, Verzinsung und Amortisation der Anleihe, auch die Verbindlichkeiten der Stadt gegenüber den Inhabern der Obligationen. Die Ansprüche des Staates aus dem dem Aktienverein gewährten Darlehen und die Ansprüche der Besitzer der s.g. Rheinkanalobligationen gegenüber dem Aktienverein haben den Vorzug vor den Ansprüchen der Stadt. Bei Gewährung der erforderlichen Sicherheit ist der Aktienverein berechtigt, vom Jahr 1870 an die Amortisation zu verstärken und zu beantragen, dass sämtliche noch rückständigen Obligationen gekündigt werden. Bis nicht die gesamte Anleihe getilgt ist, darf der Aktienverein keine neue Anleihe aufnehmen. Dafür, dass die Stadt für den Aktienverein die Sicherheit gegenüber den Gläubigern übernimmt, erhält sie von den nicht eingelösten Kapitalbetrage am Ende eines jeden Rechnungsjahres 1/3 %, wenn die Dividende des Vereins mehr als 5 % beträgt, 2/3 %, wenn die Dividende mehr als 9 % beträgt. Die Stadt muss die jährliche Bilanz des Vereins genehmigen, damit sie ihre Gültigkeit erhält. Ist der Aktienverein mit der Amortisation und Verzinsung der Obligation mehr als 14 Tage im Rückstand, und muss die Stadt diese übernehmen, ist sie berechtigt, auf sämtliche Immobilien des Aktienvereins eine Kaution in Höhe des noch rückständigen Kapitalrestes im Hypothekenbuch eintragen zu lassen. Für die Stadt Duisburg: Bürgermeister Keller. Für den Aktienverein die Direktion: August Nieten, Franz Brockhoff und Adolf Thyssen. Originalvertrag. Dazu: 1) Protokoll der Stadtverordneten-Sitzung vom 21.7.1868, in der einige Änderungen des Vertrags-Entwurfs zwischen der Stadt Duisburg und dem Kanal-Aktienverein beschlossen wurden. Abschrift. 2) Protokoll der Stadtverordneten-Sitzung vom 28.7.1868, in der über den letzten Antrag aus der Sitzung vom 21.7.1868 wegen Verfahrensmängel in der Abstimmung noch einmal abgestimmt werden musste. 3) 1869 Februar 27.: Vor dem Notar August Windthorst in Duisburg und den Zeugen Ernst Lucas und Ludwig Hanings erklären die Direktionsmitglieder des Rhein- und Ruhrkanal-Aktienvereins August Nieten, Franz Brockhoff und Adolf Thyssen, dass sie den am 31.7.1868 mit der Stadt Duisburg abgeschlossenen Vertrag eigenhändig unterschrieben haben. Originalprotokoll. 4) Protokoll der Aktionärsversammlung des Rhein- und Ruhrkanal-Aktienvereins vom 27.2.1869. Die Versammlung genehmigt den Vertrag mit der Stadt Duisburg vom 31.7.1868. Sie genehmigt auch den von der Direktion vorgelegten Entwurf zur Änderung der Tarife für Werftgebühren, Gebühren zur Benutzung der Kräne und Wippen, Kanalgeld und Hafenschutzgeld. Notar: August Windthorst. Abschrift.

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Stadtarchiv Duisburg
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