"Junghenn" zu Diedenbergen ("Dyedenbergen") und seine Ehefrau "Kuntzell" verkaufen dem Dekan und Kapitel von Mariagreden zu ihrer neuen Präsenz für 20 fl.rh. Mainzer ("Mentzer") Währung 1 fl. Wiederkaufszins, fällig dem Präsenzamtmann nach Mainz ("Mentz") auf St. Greogrientag oder binnen 14Tagen, und verlegen folgende Unterpfänder: 1) 1 1/2 Morgen Weingarten an dem "Wicker wege" (Angrenzer der Schultheiss, gegen das Dorf zu das "Hauptmans gut", das jetzt Heinrich von Gabsheim ("Henrich von Geyspeßheym") halb innehat) - zinst 1 1/2 "komph" Korn;. 2) 1 Morgen Weingarten, auf den Weilbacher Weg ("Wylbacher Wegk") ziehend, mit dem andern Ende auf den Neuen Weg ("nuwen wegk") (Angrenzer unten des "Hauptmanns" Gut, oben Johannes von Massenheim) - zinst 2 1/2 "komph" Korn;. 3) 5 Ruten (davon 1/2 Morgen Weingarten), auf die Mainzer Strasse ("Mentzer straiße") stossend und gegen die "Wyckswiesen" ziehend (Angrenzer oben Peter Henrich), freieigen;. 4) 1/2 Morgen (davon eine Rute Weingarten) an der "Wyckswiesen", auf die Mainzer Strasse ("Mentzer straiß") stossend, freieigen. S. Herr Johann Pistoris von Eltville ("Eltvell"), Vikar zu St.Stephan-Mainz ("Mentz"). Geschehen vor Schultheiss ("Nesen Henn") und Schöffen ("Madern", "Großhenn", "Scheffers Junghen", "Junghens Diederich", "Meyschins Clese" und "Contz Schuchin") zu Diedenbergen. "Datum a.d. millesimo quadringentesimo septuagesimo quarto, uff mantag a nach sant Gregorien dag des heyligen babstes."