Ritter Engelhard von Neipperg entscheidet im Streit zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einerseits und den Brüdern Jörg von Bach dem Jungen und Heinrich von Bach sowie Ort von Weingarten und den Kindern von dessen Bruder Hans (+), allesamt Gemeiner zu Diemerstein, andererseits über die Nutzung des Blankenwalds nach Anhörung beider Seiten und Erkundigungen vor Ort folgendes: Dem Pfalzgrafen steht die Jagdgerechtigkeit zu, was auch den Hag beim "Hetzelsbach" nahe Kaiserslautern beinhaltet; die Gemeiner sollen auf der anderen Seite des Hags von Diemerstein bis zum Berg beim "Euckenbach" hagen, garnen und jagen; der Hag soll gemeinsam gehalten und gepflegt werden; die Gemeiner erhalten vom pfalzgräflichen Kasten zu Kaiserslautern und dem dortigen Landschreiber jährlich 12 Malter Korn. Philipp weist daraufhin seine dortigen Landschreiber an, dieser Auszahlung gegen Quittung nachzukommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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