Privatmusiklehrerprüfungen (Prüfungsaufgaben, abgehaltene Prüfungen, Prüfungsausschüsse)
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PrAdK 1180
PrAdK 2.1/110
PrAdK Preußische Akademie der Künste
Preußische Akademie der Künste >> 14. Gutachten >> 14.3. Gutachten Bereich Musik >> 14.3.2. Staatliche Anerkennung von Privatmusiklehrern und Musikseminaren
1940 - 1941
Enthält: Berichte über Privatmusiklehrerprüfungen in Köln und Düsseldorf, Münster und Dortmund 1940; Lübeck, Berlin, Hannover, Magdeburg, Kassel, Breslau, Köln und Düsseldorf 1941. Stellungnahmen von Akademiemitgliedern zu Prüfungen und Prüfungsaufgaben, Korrespondenz zu einzelnen Prüfungen, u.a. mit dem Ministerium, Mitteilung von Prüfungsterminen und Anforderung von Prüfungsthemen. Pläne für die Prüfungen in Kassel, Münster, Dortmund, Wiesbaden, Breslau, Kattowitz 1941. Vorschläge zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse. Bewerberliste zur Prüfung in Kassel 1941 (Bl. 179-182). Prüfungsthemen von Klausuraufgaben für Klavier, Violine, Gesang, Orgel. Bestellung von staatlichen Musikberatern. Vereinfachung der Prüfung für Wehrmachts-Angehörige (Bl. 156f.). Vorschläge zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse 1941/42 (Bl. 108-141). Schreiben des Regierungspräsidenten aus Kattowitz, 3. Dez. 1941, "daß für die Zulassung der volksdeutschen Prüflinge der Nachweis der Aufnahme in die Volksliste bzw. ein politisches Gutachten erforderlich ist" (Bl. 5). Enth. u.a.: Protokolle der Sitzungen des Senats, Abteilung für Musik: 20. Febr. 1941, 27. März 1941, 2. Mai 1941, 6. Okt. 1941 (Bl. 189-192, 148-150, 94-96, 55-58, vgl. PrAdK 1167).
192 Bl. Microfilm/-fiche: 1180
Archivale
Beschriftung: Registratursignatur: Reg. IV - M 17a - Bd. 10
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Rechte beim Datengeber klären
02.12.2025, 11:06 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Archiv der Akademie der Künste (Tektonik)
- Historisches Archiv (Tektonik)
- 1. Preußische Akademie der Künste (1696-1955) (Tektonik)
- Preußische Akademie der Künste (Bestand)
- 14. Gutachten (Gliederung)
- 14.3. Gutachten Bereich Musik (Gliederung)
- 14.3.2. Staatliche Anerkennung von Privatmusiklehrern und Musikseminaren (Gliederung)