Der Ulmer Bürger und öffentliche Notar Michael Megerlin bekennt, dass in der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] in der vorderen Laube auf die Stadt zu vor ihm und den hinzugebetenen Zeugen der Hauskomtur der Deutschordenskommende Sebastian von Ow ("Aw") [Obernau Stadt Rottenburg/Lkr. Tübingen] erschienen ist und ihm einen Papierzettel mit der Bitte übergeben hat, dessen Inhalt als Notariatsinstrument auszufertigen. Danach haben Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm am Hof der Kommende hinter dem Kommendegebäude, den derzeit der Ulmer Bürger Jakob Nickel gegen Ablieferung eines Drittels des Ertrages bewirtschaftet, an der Mauer, die an den Hof stößt, etwas abreißen lassen. Dazu waren sie nach Ansicht des Hauskomturs nicht berechtigt, und der Abriss erfolgte auch ohne seine Zustimmung und die Zustimmung seines Oberen, des Administrators des Hochmeistertums und Deutschmeisters des Deutschen Ordens Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling]. Er erhebt daher gegen das Vorgehen von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm Protest.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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