Kurfürst Philipp von der Pfalz schreibt seinen Amts- und Hauptleuten zu Kaub (Cub) in der Streitsache zwischen Erhard Türlinger (Erhart Turlinger) und Bernhard von Niefern wegen etlicher Worte zu Heidelberg. Im Rechtsstreit hatte Erhard einen zugelassenen Beweis erlangt und erreicht, dass Johann Gustenhofer, Kanzleischreiber des Markgrafen Christoph von Baden, als Kommissar Kundschaft einholt. Etliche derjenigen, die er zu Zeugen bittet, stehen unter dem Gerichtszwang des Pfalzgrafen, weshalb er darum gebeten hat, dass der Pfalzgraf sie zur Aussage der Wahrheit (kuntschafft der warheit) zwinge. Der Pfalzgraf befiehlt daher den Angeschriebenen, dass diese solche Personen, die der Kommissar ihnen nennt und die unter der Befehlsgewalt (zwanck) des Pfalzgrafen stehen, zur Kundschaft zwingen.