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Kriminalklage des Goldschmieds Melchior Balcke ./. den Goldschmiedgesellen Abraham Tyll. Der Beklagte soll die Frau des Klägers Gertrud geb. Brintrup des Ehebruchs beschuldigt haben.
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Kriminalklage des Goldschmieds Melchior Balcke ./. den Goldschmiedgesellen Abraham Tyll. Der Beklagte soll die Frau des Klägers Gertrud geb. Brintrup des Ehebruchs beschuldigt haben.
Enthält: Erwähnt werden: Andreas Ewinckhaus und Bartholomäus Esau, Gesellen des Klägers; Andreas Pagenstecher; M. Borchard Goldschläger; Goldschmied Michael von Büren; Goldschmied Johan Potthoff; Johan Stoltenkamp; Herman Vorschepoel; Johan Hawicholt; Gert Brochtrup; Martin Branauer; Henrich Berckenfeldt; Gisbert Moetz, Prokurator am weltlichen Hofgericht; M. Johan Redecker, Goldschmied in Osnabrück; ferner aus Dülmen: Bürgermeister Johan Hageman; Ratsherr Herman Hölscher; Goldschmied Balthasar Billerbeck am Markt; Stadtsekretär Henrich Herding; Notar Rotger Fuistingk.
Darin: Anlage (Original): 10.9. 1627. Lubert Meyer, Freigraf der Stadt Münster, lädt den Kläger und seine Frau vor den Freistuhl in der Hoenebecke, damit sie sich wegen des Ehebruchs verantworten.