Personalakten (Nordelbien) (Bestand)
Show full titleLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
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16.20.0 Personalakten (Nordelbien) Personalakten (Nordelbien) Personalakten (Nordelbien)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 16 Nordelbische Ev.-Luth. Kirche (1977-2012) >> 16.2 Landeskirchliche Verwaltung
Bestandsbeschreibung: Die Führung der Personalakten der Pastorinnen und Pastoren war Aufgabe der Registratur des Landeskirchenamts der Landeskirche Schleswig-Holsteins und der Nachfolgebehörde, dem Nordelbischen Kirchenamt. Bei der ersten Übernahme wurde aus pragmatischen Gründen ein gesonderter Bestand gebildet, zumal die Aktenzeichen von denen des Amtes abwichen. Der Bestand wird mit jährlichen Abgaben laufend ergänzt.
Zur Geschichte
(aus: https://www.leo-bw.de/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/archivaliengattungen/akten/inhaltliche-unterscheidung/personalakten, abgerufen 19.8.2024)
Unter dem Oberbegriff Personalakten werden seit dem 20. Jahrhundert Unterlagen zusammengefasst, die als Informationsaggregationen zu Menschen entstehen, die in einer Organisationseinheit eine ihnen zugewiesene Tätigkeit verrichten, unabhängig von deren wechselnden Funkionen, Stellen und Besoldungen; dabei kann und wird die Akte in den Fällen, in denen der Mitarbeiter die Stelle wechselt, an die neue Organisation weitergegeben. In solchen Fällen ist es nicht ungewöhnlich, dass unterschiedliche Provenienzen in einer Akteneinheit enthalten sind.
Historische Entwicklung
Personalakten finden sich unter diesem Begriff erst im 20. Jahrhundert. Vorläufer im 19. Jahrhundert sind die sogenannten „Dienerakten“; der Wortteil „Diener“ hat dabei verwaltungstechnisch Eingang gefunden durch das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794, in dessen 10. Teil „Von den Rechten und Pflichten der Diener des Staats“ der Rahmen einer Tätigkeit im Staatsdienst detailliert beschrieben ist. Die Umsetzung vieler der dort aufgelisteten Vorschriften ist ohne eine entsprechende schriftliche Dokumentation kaum vorstellbar, sei es der Nachweis der Tätigkeitsvoraussetzungen wie in § 70: „Es soll niemanden ein Amt aufgetragen werden, der sich dazu nicht hinlänglich qualificirt, und Proben seiner Geschicklichkeit abgelegt hat“ oder das Verfahren zur Dienstreisegenehmigung in § 93: „In wie fern zu bloßen Reisen und Entfernungen auf eine Zeitlang, die Erlaubniß der unmittelbaren oder höhern Vorgesetzten erforderlich sey, ist nach den einer jeden Classe von Beamten vorgeschriebenen besondern Gesetzen und Amtsinstructionen zu bestimmen.“
Damit steht die Entstehung einer systematischen Personal-/ Dienerakte im direkten Zusammenhang mit den Reformen der Staatsverwaltungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Im Königreich Württemberg finden sich grundlegende Festsetzungen über den Staatsdienerdienst in der Verfassungsurkunde von 1819. Im Großherzogtum Baden wurde am 30. Januar 1819 ein Staatsdiener-Edikt für die Beamten im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Verfassung beschlossen.[1] Frühere Übersichten zu herrschaftlichen Bediensteten finden sich in sogenannten Adress- oder Dienerbüchern,[2] die sich in Württemberg bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen lassen.[3]
Zur Geschichte
(aus: https://www.leo-bw.de/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/archivaliengattungen/akten/inhaltliche-unterscheidung/personalakten, abgerufen 19.8.2024)
Unter dem Oberbegriff Personalakten werden seit dem 20. Jahrhundert Unterlagen zusammengefasst, die als Informationsaggregationen zu Menschen entstehen, die in einer Organisationseinheit eine ihnen zugewiesene Tätigkeit verrichten, unabhängig von deren wechselnden Funkionen, Stellen und Besoldungen; dabei kann und wird die Akte in den Fällen, in denen der Mitarbeiter die Stelle wechselt, an die neue Organisation weitergegeben. In solchen Fällen ist es nicht ungewöhnlich, dass unterschiedliche Provenienzen in einer Akteneinheit enthalten sind.
Historische Entwicklung
Personalakten finden sich unter diesem Begriff erst im 20. Jahrhundert. Vorläufer im 19. Jahrhundert sind die sogenannten „Dienerakten“; der Wortteil „Diener“ hat dabei verwaltungstechnisch Eingang gefunden durch das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794, in dessen 10. Teil „Von den Rechten und Pflichten der Diener des Staats“ der Rahmen einer Tätigkeit im Staatsdienst detailliert beschrieben ist. Die Umsetzung vieler der dort aufgelisteten Vorschriften ist ohne eine entsprechende schriftliche Dokumentation kaum vorstellbar, sei es der Nachweis der Tätigkeitsvoraussetzungen wie in § 70: „Es soll niemanden ein Amt aufgetragen werden, der sich dazu nicht hinlänglich qualificirt, und Proben seiner Geschicklichkeit abgelegt hat“ oder das Verfahren zur Dienstreisegenehmigung in § 93: „In wie fern zu bloßen Reisen und Entfernungen auf eine Zeitlang, die Erlaubniß der unmittelbaren oder höhern Vorgesetzten erforderlich sey, ist nach den einer jeden Classe von Beamten vorgeschriebenen besondern Gesetzen und Amtsinstructionen zu bestimmen.“
Damit steht die Entstehung einer systematischen Personal-/ Dienerakte im direkten Zusammenhang mit den Reformen der Staatsverwaltungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Im Königreich Württemberg finden sich grundlegende Festsetzungen über den Staatsdienerdienst in der Verfassungsurkunde von 1819. Im Großherzogtum Baden wurde am 30. Januar 1819 ein Staatsdiener-Edikt für die Beamten im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Verfassung beschlossen.[1] Frühere Übersichten zu herrschaftlichen Bediensteten finden sich in sogenannten Adress- oder Dienerbüchern,[2] die sich in Württemberg bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen lassen.[3]
Archivbestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.10.2025, 12:16 PM CEST
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