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Bingen: Die Richter des Mainzer Stuhles bestätigen, daß das Binger Bürgerehepaar Emelrich und Elisabeth Klage vor ihnen geführt hat darüber, dass ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1294 November 2
Bingen, Stift
ein Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1294 fer. 3 p. fest. omn. Sanct.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Die Richter des Mainzer Stuhles bestätigen, daß das Binger Bürgerehepaar Emelrich und Elisabeth Klage vor ihnen geführt hat darüber, dass die Richter und Schöffen des weltlichen Gerichts von Bingen nicht erlaubt hätten, dass das Ehepaar seine ehelichen Kinder, seien sie geistlich oder weltlich, zu Erben einsetze. Dagegen hat nunmehr das Ehepaar gemeinsam und ungezwungen seinen Willen vor den Mainzer Richtern dahingehend erklärt, dass ihre gesamten Mobilien und Immobilien ihren ehelichen Kindern, gleich welchen Standes, zu gleichen Teilen zufallen sollen. Die Erblasser erklären diese Verfügung als unumstößlich und begeben sich ausdrücklich jeden kanonischen und bürgerlichen Rechts, jemals eine Änderung herbeizuführen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.