Das Stadtgericht zu Nürnberg (Schultheiß: Burckhard Löffelholtz von Colberg) bestätigt auf Ansuchen Johann Friedrichs und Johann Adams Geuder von und zum Heroldtsberg den zwischen ihnen aufgerichteten Kaufvertrag über drei Zwölftel des Geuder'schen Besitzes zu Heroldsberg vom gleichen Tage. - Siegler: das Stadtgericht.

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Staatsarchiv Nürnberg
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