Hans Hösel, B. zu Göppingen, wegen nicht genannter Vergehen gef., wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung zu bezahlen, Herzog Ulrich von Württemberg und seinen Helfern weder mit Worten noch mit Werken weiterhin anzuhängen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung zwei Bürgen und schwört U. - Bürgen mit 50 fl: Jacob Hösel d.A. und Jacob Hösel d.J., Vater und Bruder des Täters