1. König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen bestätigt auf Bitten der Bürgermeister und des Rates der Stadt Bautzen die hier als Transsumpt wiedergegebene Urkunde vom 19.02.1493 (Nr. 0638), in der er ihnen das Recht verliehen hat, neben den beiden bereits bestehenden einen dritten, sechstägigen Jahrmarkt in ihrer Stadt zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl abhalten zu dürfen. Da sie diesen am Sonntag nach dem Tag Crispini und Crispiniani (25.10.) beginnen lassen wollen, bestätigt er ihnen hiermit erneut die Rechtmäßigkeit dieses Jahrmarkts. 2. Die zweite Urkunde enthält den gleichen Wortlaut.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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