In Anwesenheit von Lorenz Ditmar (Dyth-), Michael Donnerhack (Thanner-) und Heinrich (Heintzenn) Bayer (Beyer) hat Johann (Hannßenn) Eberhielt Häuser, Höfe und Hofreiten zwischen seinen beiden Schwiegersöhnen und deren Kindern geteilt. Das alte Haus erhalten Martin Anacker und seine beiden Kinder; die Hofreite zinst dem Propst zu Allendorf (-dorffe). Das neue Haus daneben fällt an Michael Gotze, seine Frau Margarete und ihre Erben; Haus und Hofreite zinsen dem Konvent zu Allendorf. Anacker und seine Kinder sollen vom alten Haus dem Gotze und seinen Erben drei Gulden geben. Damit sollen alle Streitigkeiten und Schuldforderungen zwischen den beiden Schwiegersöhnen beigelegt sein. Wegen der unter dem Krayenberg (Kreyen-) gelegenen Güter hat Michael Gotze mit seinem Schwager vor dem Propst abgerechnet; Anacker schuldet Gotze vier Böhmische (bhes.). Der Garten bei dem Pfad, wo man nach Salzungen (Saltzungenn) geht, steht insgesamt Gotze zu, solange man die Güter miteinander hat. Diese Regelung ist von beiden Seiten einzuhalten. Zwei gleichlautende Ausfertigungen, auseinandergeschnitten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
Loading...