Adolf Erzbischof von Mainz (Mentze) und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien und Kurfürst beurkundet, daß der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, die ihm jährlich am Sankt Martinstag 20 fl Gült bezahlen müssen, 20 Gulden an Kuntz Rude von Bödigheim (Bodigkeym), der dieselbe Gült von ihm (dem Erzbischof) zu Lehen hat, bezahlt haben