Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Büdesheim: Ausspruch Erzbischofs Gerlach zu Mainz im Streit zwischen dem St. Stephansstift und mehreren Herren, Dechant und Kapitel des St. Stepha...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.19 Büdesheim
1354 November 5
Mainz, St. Stephan
Ausfertigung, Pergament, ein angehängtes Seigel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uf di mitivochen nechst vor sant mertins dage nach cristes geburt 1354
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Büdesheim: Ausspruch Erzbischofs Gerlach zu Mainz im Streit zwischen dem St. Stephansstift und mehreren Herren, Dechant und Kapitel des St. Stephansstifts in dem Besitz des Dorfs, Gerichts und Fautei Büdesheim zu lassen
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Anno 1354 n 4 D. Gerlachi Archiepiscopi primi electi arbitri pronuntatio....[folgt Regest]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Vigener, Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 214 Baur, Hessische Urkunden, Bd. 3, Nr. 1267