Heinrich von Nassau, Bastard, und Hermann Nuoße von Birkenfeld (Birckenfelt) bekunden, dass sie Kurfürst Philipp von der Pfalz auf seiner Straße bei Ingelheim geschädigt und den diesem verpflichteten (gewanten) Pastor zu Bacharach beraubt und verwundet hatten. Deswegen waren sie in Gefangenschaft Johanns I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, gekommen, der sie vor Gericht gestellt hatte, wo sie nach ihrer offenkundigen Tat im Begriff waren, um Leib und Leben gerichtet zu werden (vor recht gestelt sin umb lib und leben zu rechten das uns dan nach offenbarer dat zu swere worden were). Nachdem beide Johanns Gemahlin Johanna um Gnade und die Errettung ihres Lebens erfleht haben, hat diese mit ihrer Fürsprache (erste bete) erlangt, dass beider Leben verschont wird. Heinrich und Hermann verpflichten sich dagegen mit dieser Urkunde zu folgenden Bedingungen: [1.] Sie werden die Gefangenschaft in keiner Weise rächen. [2.] Sie werden auf Lebtag in keiner Weise gegen den Pfalzgrafen [undeutlich, ob Philipp oder Johann gemeint], sein Land und seine Leute vorgehen, und niemanden der Seinen, sei es innerhalb oder außerhalb von dessen Geleit, belangen oder beschädigen (rechtfertigen, leydigen oder beschedigen). [3.] Verstoßen sie gegen diese Bedingungen, sollen sie Leib und Gut verwirkt haben und als verurteilte Übeltäter gelten. [4.] Beide schwören einen gestabten Eid und geloben bei rechter Feldsicherheit, die Artikel einzuhalten und sich nicht davon lösen zu lassen. Da die Aussteller kein eigenes Siegel haben, bitten sie Junker Friedrich von Rüdesheim (Ruddeßheym) d. A. und Metzenhenne, derzeit Bürgermeister zu Trarbach (Trorbach), um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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