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Übertragung beweglicher Sachen und Einrichtungen in das Eigentum des Staates sowie Überlassung von Gebäuden, Räumen und Grundstücken an den Staat zu unentgeltlichen Gebrauch gemäß Polizeiverwaltungsgesetz Artikel 12-14 vom 16.12.1921, Einzelfälle nach Orten: Heilbronn

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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