Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und Vermögensbeschlagnahme gemäß § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) - Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 27. Mai 1939

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