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Klage des Henrich Stockman ./. Ludolf Hesselman wegen Beanspruchung eines Weges
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Enthält: Klage des Henrich Stockman gegen Ludolf Hesselman. 1645. Kläger beansprucht einen von seinen Eltern gekauften Weg zur Straße über das Besitztum des Beklagten. Anlagen (in Abschrift): 1) Urteil in Scheffensachen des Henrich Stockman und des Rotger von Banstrup gegen Johan Hesselman vom 7. 8. 1606. 2) Am 7. 5. 1574 verkaufen vor dem Offizial die Eheleute Arndt von Gahlen und Anna Uhlenbroicke den Eheleuten Berndt und Anna to Groten-Bracht einen viereckigen Hofplatz hinter dem Hause der Witwe von der Tynnen und neben ihrem Hofe, die Asche, genannt, nach Osten an Stockmans Haus und Hof, nach Süden an die Steveningsche Behausung, nach Westen an den kleinen Vorhof der Verkäufer schießend und bisher zum Prinzipalhause der Verkäufer gehörig, welches auf der Mauritzstraße im Martini-Kirchspiel zwischen Häusern des verstorbenen Otto Broicking, Vikars an St. Mauritz, und des verstorbenen Lambert Buck liegt. Sie verkaufen fernen einen Weg von diesem Platze zur Straße. Aus der Besitzung der Verkäufer sind Renten zu zahlen an den verstorbenen Herrn Anton Tunneken, Fenneken thon Busch, verstorbenen Berndt Berkman, Vikar an Martini, Herrn Hinrich Bischopinck und Herrn Herman Sybinck. Zeugen: Johan Balcke, Vikar an Ludgeri, und Prokurator Henrich Wolterman. 3) Am 8. 5. 1603 verkaufen vor dem Notar Johan Volberti die Eheleute Bernard und Anna grote-Bracht, in St. Mauritii wohnhaft, den Eheleuten Henrich und Marie Stockman ihr Haus und Hof an der Mauritzstraße, gelegen zwischen den Häusern der Ankäufer und des Rotger Banstrupp, der puncto 2) erwähnte Platz am Hause des Rudolf von der Tinnen, genannt die "Asche", und den Weg. M. Berndt zum Thie verbürgt sich für die Ankäufer. Zeugen: M. Hans Loeke (oder Laeke), Bernard Bracht und Notar Henrich Grevinck.