Bernhard Bracke von Klingen für sich selbst, Konrad Kolbe von Wartenberg (Wartenburg) als Vormund der Kinder des verstorbenen Hans Brack und Hans Brack, Sohn desselben verstorbenen Hans, für sich und als Beauftragter (scheffner) seiner Mutter Margarethe von Friesenheim (Friesenhem) und seiner Geschwister Lux von Wyle, sowie Klaus Bender bekunden, dass sie Orendel von Gemmingen ein Stück Wiese und Garten an ihrer Hofreite zu Ingenheim verkauft haben, begrenzt durch Steine, die ebenso wie die Namen der Anrainer im einzelnen genannt werden. Als Bezahlung hat Orendel ihnen eine jährliche Gült von 1 Gulden, die die Verkäufer ihm wegen einer Wiese schuldig waren, unter Aushändigung der darüber existierenden Urkunde erlassen. Weil die Hofreite, zu der auch das verkaufte Stück gehörte, der Kirche zu Ingenheim verpfändet ist, versprechen die Verkäufer, den Käufer gegenüber der Kirche und jedermann sonst schadlos zu halten. Orendel soll das verkaufte Wiesen- und Gartenstück zusammen mit den Stücken, die er bereits vor Jahren von dem verstorbenen Werner Brack eingetauscht hat, ohne Kosten und Schaden der Bracken in Befriedung halten. Orendel verspricht, das Gewässer, das bisher aus der Hofreite der Bracken in den Burggraben geflossen ist, über seinen eigenen Grund leiten zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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