Kaiser Leopold bestätigt, dass er auf Ansuchen des Kammergerichtsadvokaten Johann Ulrich Stieber nach Beendigung der Vormundschaft der Maria Juliana, geb. Gräfin von Hohenlohe, wegen ihrer Wiederverheiratung neben dem Schenken Franz zu Limpurg den Grafen Heinrich Friedrich zu Hohenlohe als Mitvormund genehmigt habe. Heinrich Casimir zu Limpurg soll nach erlangter Großjährigkeit Mitvormund über die Kinder des verstorbenen Johann Wilhelm zu Limpurg werden.