Der Dekan von St. Peter und der Scholaster von Mariengreden zu Mainz als durch Erzbischof Peter von Mainz speziell eingesetzte Richter teilen Konrad von Nierstein (Nerstein), Notar des Mainzer Stuhls, mit: In dem Verfahren über die im Sprengel der Propstei von St. Viktor zu Mainz gelegene Kirche zu Wolfskehlen (Woluiskelin) zwischen Heinrich von Trier (de Treueri), Kanoniker von St. Peter zu Mainz, einerseits und dem Kleriker Nikolaus von Wolfskehlen andererseits hätten beide Seiten, Heinrich vertreten durch seinen Prokurator Gozold, Kanoniker von St. Marien zu Erfurt, ihre Streitschriften vorgelegt; die Streitbefestigung sei erfolgt und beide Seiten hätten den Kalumnieneid geleistet. Mit Zustimmung von Nikolaus und Heinrichs Prokurator Gozold beauftragen die beiden Aussteller den Empfänger, die von beiden Seiten benannten Zeugen an einem passenden Ort zu verhören und ihre Aussagen bis Dienstag nach Mariä Himmelfahrt [= 20. August] den beiden Ausstellern zuzuleiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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