Erneuerung von Gültgütern zu Ebersweier, welche dem Hochstift zu Straßburg 5 Viertel Korn, 3 fl. 3 Schilling und 6 Pfennig zu Gült tragen, sowie von Gültgütern zu Ebersweier und Appenweier, welche 10 Schilling ablösigen Zins geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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