Tenger Ryher, Schäf(f)er zu Sympßenwyler [wo? s. auch Nr. 567], verspricht, dem Urteilsspruch der von Graf Eberhard d. Ä. zu Württemberg bestimmten Gemein und Zusätze nachzukommen und mit anderen Gleichbetroffenen zusammen einen Abtrag von 50 Pfund Heller zu bezahlen. In einem Streit des A. mit dem edlen und festen Junker Ludwig v. Neuhausen wegen des ungemessenen [Fron] Dienstes mit vier Pferden aus seinem Hof zu Öffingen war eine Appellation an den Grafen gerichtet worden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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