Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihres Herrn, des Grafen Egon von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., dass sich heute Michael Pauhofer zu "Hegin" [= Höge, Homberg, Deggenhausertal, FN ?] und dessen Ehefrau Anna Mohr (Möhrin) gemeinsam mit ihren Kindern Georg, Hans, Jakob und Agatha Pauhofer um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von des Grafen Leibherrschaft losgekauft haben. Also sprechen die Aussteller genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten namens ihres Dienstherren auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellen ihnen frei, dass sie künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder vfm landt allenthalben" annehmen, "sich daselbsten enthalten vnd der leibaigenschaft halber gefahren, handlen, schaffen, thun vnd lassen migen ires gevallens", ohne von ihrer oder ihres gnädigen Herrn und dessen Erben Seite Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Sollten sich der eine oder andere von ihnen oder auch alle gemeinsam "vber kurz oder lange zeit" wieder in Graf Egons oder dessen Erben Territorien niederlassen, "sie alsdann wie andere ir gnaden landt: graue: vnd herrschafften inwoner vnd hindersässen gehalten werden sollen".
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Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihres Herrn, des Grafen Egon von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., dass sich heute Michael Pauhofer zu "Hegin" [= Höge, Homberg, Deggenhausertal, FN ?] und dessen Ehefrau Anna Mohr (Möhrin) gemeinsam mit ihren Kindern Georg, Hans, Jakob und Agatha Pauhofer um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von des Grafen Leibherrschaft losgekauft haben. Also sprechen die Aussteller genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten namens ihres Dienstherren auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellen ihnen frei, dass sie künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder vfm landt allenthalben" annehmen, "sich daselbsten enthalten vnd der leibaigenschaft halber gefahren, handlen, schaffen, thun vnd lassen migen ires gevallens", ohne von ihrer oder ihres gnädigen Herrn und dessen Erben Seite Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Sollten sich der eine oder andere von ihnen oder auch alle gemeinsam "vber kurz oder lange zeit" wieder in Graf Egons oder dessen Erben Territorien niederlassen, "sie alsdann wie andere ir gnaden landt: graue: vnd herrschafften inwoner vnd hindersässen gehalten werden sollen".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3386
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1621 Mai 6
17,6 x 28,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Oberamt der Grafschaft Heiligenberg
Empfänger: Michael Pauhofer; Anna Mohr
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Michael Pauhofer; Anna Mohr
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Mohr, Anna
Pauhofer, Agatha
Pauhofer, Georg
Pauhofer, Hans
Pauhofer, Jakob
Pauhofer, Michael
Baar
Heiligenberg FN
Heiligenberg FN; Fürstenbergisches Oberamt
Heiligenberg FN; Grafschaft
Höge : Homberg, Deggenhausertal FN (?)
Werdenberg : Grabs, Kt. St. Gallen [CH]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:29 MEZ
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