Akte, nach der dem Oberamt Balingen auf eine Anfrage wegen des Teilhabens der auswärtigen Juden auf inländischen Jahrmärkten zu erkennen gegeben wurde, dass zwar den fremden Juden nicht verwehrt werden könne, die inländischen öffentlichen Jahrmärkte zu besuchen, dagegen aber nicht gestattet werde, neben anderen Handelsleuten öffentliche Boutiquen aufzustellen (Balingen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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