Papst Nicolaus V. wiederholt die von seinem Vorgänger Eugen IV. dem Dechanten vom H. Kreuz zu Lüttich erteilte, bisher aber diesem nicht zugegangene Weisung von 1445 Juli 17 (sextodecimo Kal. Augusti) (s. Nr. 385) in der bei der römischen Kurie anhängig gemachten Streitsache zwischen dem Marienstift zu Aachen und dem Propst von Mersen (wegen der von letzterem an ersterem zu zahlenden Abgabe von 10 Mark), in welcher die Parteien auf den Dechant Petrus de Molendino vom H. Paul zu Lüttich kompromittiert, den von diesem gefällten Schiedsspruch nach vorhergegangener Prüfung zu bestätigen. Datum Rome apud s. Petrum, anno incarnationis dominice Millesimo quadringentesimo quadragesimo septimo, tertio Kal. Martii pontificatus nostri anno primo.