Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet das Vorgehen, das sein Hofrichter und seine Räte in Streitigkeiten zwischen seinem Amtmann zu Oppenheim, Wiegand von Dienheim, einer- und den Pfalzgräflichen zu Friesenheim andererseits veranlasst haben: Da keine gütliche Einigung erzielt werden konnte, sollen drei abgeordnete Räte sich der Sache mit Verhör und Kundschaften annehmen und eine gütliche Einigung versuchen. Sollten sie dies nicht erreichen, soll Punkt für Punkt rechtlich entschieden werden. Sie sollen nach bestem Verständnis mit Mehrheit entscheiden, wogegen nicht appelliert werden kann. Sollte einer der Räte sterben oder anderweitig verhindert sein, will der Pfalzgraf einen neuen unabhängigen Rat abordnen. Diejenigen aus der Gemeinde, die nicht zu den Leibeigenen der Pfalz zählen, aber von den Streitigkeiten betroffen sind, sollen hinsichtlich der Gemeinde in diesem Anlass eingeschlossen sein. Sollte Wiegand besondere Forderungen an sie haben, die nicht die Gemeinde oder Gemeinschaft betreffen, soll dies auch vor den Räten geschehen. Die Anhörungen und Entscheidungen sollen bis St. Bartholomäus [= 24.8.] geschehen. Die Friesenheimer sollen diese Abmachung an die von Dalheim bringen, die dann binnen 14 Tagen entscheiden sollen, ob sie diese ebenfalls gegenüber Wigand annehmen. Als abgeordnete Räte werden bestimmt: Friedrich Kämmerer von Dalberg, Ritter; Doktor Florenz von Venningen; Eberhard Vetzer von Geispitzheim.